
Generalplanung

Neubau & Umbau

Energetische Sanierung
Die Kosten werden anhand der DIN 276 ermittelt, sie gilt für die Kostenplanung im Bauwesen,
insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten
von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit
zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Sie teilt sich in verschiedene Kostengruppen (KG)
ein: KG 100 Grundstück, KG 200 Vorbereitende Maßnahmen, KG 300 Bauwerk Baukonstruktionen,
KG 400 Bauwerk Technische Anlagen, KG 500 Außenanlagen und Freiflächen, KG 600 Ausstattung
und Kunstwerke, KG 700 Baunebenkosten sowie KG 800 Finanzierung.
Nach der Beauftragung durch den Auftraggeber werden die Vorgaben und Wünsche des Bauherrn in
Skizzen und Zeichnungen umgesetzt, um sich Schritt für Schritt dem von der Bauherrschaft
gewünschten Gebäude anzunähern, immer unter der Beachtung der Kosten bzw. des Budgets.
Nachdem der Entwurf den Wünschen und des Budgets der Bauherrschaft entspricht, wird ein
Bauantrag gestellt. Der zeitliche Rahmen vom Vorentwurf bis zum fertigen Entwurf variiert je nach
Aufgabenstellung und Umfang des Projekts zwischen zwei Monaten bis zu sechs Monaten. Nach
Einreichung der Bauantragsunterlagen werden zeitgleich die Ausführungsplanung und die
Tragwerksplanung/Statik bearbeitet um die Zeit, bis zur Erteilung der Genehmigung (in der Regel
zwischen 2 bis 3 Monaten) zu nutzen. So können nach der Erteilung der Genehmigung umgehende
die Ausschreibungen erstellt und an die Handwerker versendet werden zur Einholung von
Angeboten. Die Angebote der verschiedenen Gewerke werden von uns geprüft und der
Bauherrschaft wird von jedem Gewerk der Handwerker mit dem besten Angebot zur Beauftragung
empfohlen. Nachdem der Vermesser die Baugrube abgesteckt hat, können die Erdarbeiten und
Rohbauarbeiten beginnen. Die Bauzeit für ein Einfamilienhaus beträgt in der Regel ca. 10 Monate
(je nach Anteil von evtl. Eigenleistungen und Umfang des Wohnhauses).
Anlehnend an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind die
Planungsleistungen in verschiedene Leistungsphasen unterteilt. Gemeinsam wird festgelegt,
welche Leistungsphasen bzw. Teilbereiche benötigt und vereinbart werden. Es können z.B. auch
Pakete vereinbart werden von der LPH 1 – 4 (Grundlagenermittlung bis zur Einreichung des
Bauantrags) und z.B. LPH 5 – 8 (Ausführungsplanung, Ausschreibung/Handwerkerangebote
einholen/Auswertung und Mithilfe bei der Auftragsvergabe sowie Bauüberwachung). Zusätzlich
können weitere Planungsleistungen, die zur Genehmigung und zum Bau notwendig werden
vereinbart werden (wie z.B. Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten, KfW-Energieberatung,
Tragwerksplanung, Bauphysiker usw.)
Im Planungsprozess werden die Wünsche und Vorgaben der Bauherrschaft vom Architekten- und
Planungsteam umgesetzt. Verschiedene Zwischenschritte werden vom Auftraggeber abgesegnet,
auf denen dann die weiteren Prozesse aufbauen, wie z.B. der Entwurf (vor Beginn des Bauantrags)und das Farb-Material-Konzept / Bemusterungen (vor Erstellung der Kostenberechnung). Natürlich
können jederzeit z.B. Fliesen, Parkett, Zimmertüren usw. von der Bauherrschaft geändert und
angepasst werden.
Das Raumprogramm, die Größe des Gebäudes, das Budget, die Finanzierung (z.B. mit oder ohne
KfW-Förderung), die Energieeizienz des Gebäudes, das Farb-und-Material-Konzept, evtl.
Eigenleistungen, Umfang der zu beauftragenden Planungsleistungen (einzelne Planungspakete
oder Generalplanung).